Recht & Fotografie

Recht am eigenen Bild – Teil 1

 

Wo wir auch gehen und stehen schnell wird das Handy gezückt, die Digicam in Stellung gebracht und fotografiert bis sich die Speicherkarten biegen.
Es scheint selbstverständlich von allem und jeden, zu jeder Zeit und an jedem Ort ein Foto zu machen, etwas für die Erinnerung festzuhalten.

Ein paar Zahlen aus dem Jahr 2010¹, die deutlich machen über welch unfassbare Anzahl an Aufnahmen ich hier spreche:

  • Auf Flickr im September 2010 gehostete Bilder: 5 Milliarden.
  • Pro Minute auf Flickr hochgeladene Bilder: über 3000.
  • Im Monat bei Flickr gepostete Bilder: 130 Millionen.
  • Im Monat auf Facebook hochgeladene Bilder: über 3 Milliarden.
  • Im Jahr auf Facebook hochgeladene Bilder: 36 Milliarden.

Und noch eine Zahl am Rande:

Das durchschnittliche Mailvolumen betrug im Jahr 2010 pro Tag! 294.000.000.000 Mails, also 294 Milliarden Mails, davon sicher die eine oder andere mit einem Foto als Anhang versehen.

In dieser Flut von Bildern gibt es sicher das eine oder andere, welches ohne das Einverständnis des Abgebildeten zustande kam.

Was sagt das Gesetz, was sagt die Rechtsprechung zu diesem Thema?

Grundsätzlich gilt, alles was im alltäglichen Bereich für den ausschließlich privaten Gebrauch fotografiert wird, bedarf im Allgemeinen keiner Genehmigung. Wird etwas zum Zweck der kommerziellen Nutzung fotografiert, so ist in jedem Fall eine zweckgebundene Genehmigung oder Zustimmung für diese Verwertung einzuholen. Und dann gibt es noch die eine oder andere Besonderheit.

In dieser kleinen Reihe soll es jedoch nur um den Aspekt des Rechts am eigenen Bild gehen, die Frage also, inwieweit jeder Mensch darüber selbst bestimmen kann, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm gemacht und veröffentlicht werden dürfen.

Im nächsten Teil möchte ich den Zusammenhang zwischen Persönlichkeitsrechten und dem Recht am eigenen Bild erörtern.

Bleiben Sie gespannt 😉


¹  Quelle: http://pc.de/web/internet-2010-zahlen-2188

Jürgen Ernst
Hi, I’m Jürgen

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